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AGB

§ 1 Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der M&K GmbH, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie gelten ausschließlich und erheben Anspruch auf Gültigkeit für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne erneute ausdrückliche Vereinbarung.

§ 2 Vertragsabschluss & Angebot

(1)Ein Vertrag kommt zustande, wenn unser Angebot durch den Besteller angenommen wird. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche Vereinbarungen, sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen zu einem Vertrag müssen ebenfalls schriftlich festgehalten werden, um Gültigkeit zu erlangen.

(2)An unsere Angebote sind wir, soweit es darin enthaltene Preisangaben betrifft,
dreißig Tage – gerechnet ab Angebotsdatum – gebunden.

§ 3 Preise 

(1) Unsere Preise gelten ab Werk, wenn nicht anders vereinbart, und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie aller zusätzlichen Lieferkosten, die nicht in den vereinbarten Preisen enthalten sind. 

(2) Bei Aufträgen, die nach Vertragsschluss eine Preisänderung aufgrund von Material- oder Rohstoffpreisschwankungen erfahren, werden die Preise entsprechend angepasst. Sollte eine erhebliche Preissteigerung nach Vertragsschluss eintreten, sind wir berechtigt, die Preise anzupassen, jedoch stets unter der Bedingung, dass die Preisänderung rechtzeitig kommuniziert wird und keine zu hohe Belastung für den Besteller darstellt.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Zahlungen sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu leisten. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. 

(2) Sollte der Besteller in Zahlungsverzug geraten, sind wir berechtigt, nach angemessener Fristsetzung den Vertrag zu kündigen oder die Lieferung zu verweigern. Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, um die ausstehenden Beträge einzutreiben.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte 

(1) Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder aus demselben Vertragsverhältnis wie unsere Forderungen stammen.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur dann ausüben, wenn der Gegenanspruch in einem engen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Vertragsverhältnis steht.

§ 6 Lieferung und Lieferzeit 

(1) Die Wahl des Transportmittels und der Transportwege liegt in unserer Verantwortung, es sei denn, es wurde etwas anderes ausdrücklich vereinbart. 

(2) Der Besteller ist verpflichtet, alle Informationen bezüglich des Bestimmungsortes sowie des Empfängers korrekt anzugeben. Etwaige Änderungen müssen unverzüglich gemeldet werden. Weiterhin ist der Besteller dafür verantwortlich, dass die Entladestelle ordnungsgemäß eingerichtet ist und keine Hindernisse für eine ungehinderte Anfahrt bestehen. 

(3) Die Lieferung erfolgt innerhalb des angegebenen Zeitrahmens, wobei der genaue Zeitpunkt der Lieferung in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Materialien und Herstellungsprozessen variieren kann. Lieferfristen können sich verlängern, wenn unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks oder Produktionsverzögerungen auftreten. 

(4) Bei Annahmeverzug oder Pflichtverletzungen seitens des Bestellers behalten wir uns vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

§ 7 Gefahrübergang und Abnahme 

(1) Der Gefahrübergang erfolgt bei Abholung durch den Besteller oder einen beauftragten Dritten mit Verlassen der Verladeeinrichtung. In diesem Fall obliegt es dem Besteller, die ordnungsgemäße Beladung und den Transport sicherzustellen.

(2) Wenn die Lieferung durch uns erfolgt, geht die Gefahr mit dem Eintreffen und Entladen der Ware am Bestimmungsort auf den Besteller über. 

(3) Für die Abnahme der Ware gelten die Bestimmungen der VOB/B, wenn diese zur Anwendung kommt. Andernfalls gilt die Ware als abgenommen, wenn sie am Bestimmungsort abgeladen wurde und vom Besteller oder einer bevollmächtigten Person nach Prüfung als ordnungsgemäß bestätigt wird. 

(4) Erfolgt die Abnahme nicht direkt durch den Besteller, gilt die Lieferung spätestens 14 Tage nach Fertigstellung als abgenommen, wenn keine Beanstandungen vorgebracht werden.

§ 8 Eigentumsvorbehalt 

(1) Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen aus dem Vertrag, einschließlich etwaiger zukünftiger Forderungen, vollständig beglichen sind. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Ware vor der vollständigen Zahlung zu veräußern oder zu verarbeiten, es sei denn, dies geschieht im normalen Geschäftsbetrieb. 

(2) Im Falle einer Weiterveräußern der Ware tritt der Besteller seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung an uns ab. Diese Abtretung bleibt bestehen, solange die offenen Zahlungen nicht vollständig beglichen sind. 

(3) Der Besteller verpflichtet sich, die Ware bis zur vollständigen Zahlung pfleglich zu behandeln und etwaige Eingriffe Dritter, wie Pfändungen, unverzüglich uns zu melden.

§ 9 Haftungsausschluss für Schäden durch natürliche Einflüsse

Die M&K GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden an den gelieferten und installierten Pools, die durch natürliche Einflüsse wie Grundwasser, Regenwasser oder ähnliche Umweltfaktoren entstehen. Dies umfasst insbesondere Schäden, die durch unzureichende Drainage, unvorhersehbare Wettereignisse oder Bodenbewegungen verursacht werden. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entwässerung und Drainage des Poolbereichs liegt beim Besteller. Die M&K Pool GmbH empfiehlt, die Drainagesysteme regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese ordnungsgemäß funktionieren, um Schäden durch Wassereinwirkungen zu vermeiden.

§ 10 Haftung bei Eigenleistung und Fremdmontage

  1. Sofern der Käufer den Einbau, Anschluss oder die Inbetriebnahme von Pools, Pooltechnik und sonstigen gelieferten Produkten selbst vornimmt oder durch Dritte (z.B. Garten- und Landschaftsbauer, Handwerker) ausführen lässt, übernimmt die M&K Pool GmbH keine Haftung für Schäden, die aus einer unsachgemäßen Montage, Installation oder Bedienung resultieren.

  2. Die gesetzliche Gewährleistung der M&K GmbH erstreckt sich ausschließlich auf die mangelfreie Lieferung der Produkte (Pools, Technik, Zubehör) gemäß dem vereinbarten Lieferumfang. Eine Haftung für Schäden, die durch fehlerhaften Einbau, Anschluss, Bedienung, unsachgemäße Inbetriebnahme oder durch Abweichungen von den mitgelieferten Montage- und Bedienungsanleitungen entstehen, wird ausgeschlossen.

  3. Der Käufer verpflichtet sich, die von der M&K GmbH oder dem Hersteller zur Verfügung gestellten Montage-, Installations- und Bedienungsanleitungen sorgfältig zu beachten und einzuhalten.
    Insbesondere weist die M&K GmbH darauf hin, dass der Einbau und Anschluss elektrischer Komponenten ausschließlich durch eine qualifizierte Elektrofachkraft erfolgen dürfen.

  4. Für Folgeschäden, die auf Eigenleistungen des Käufers oder von ihm beauftragten Dritten zurückzuführen sind, haftet die M&K GmbH nicht. Dazu zählen unter anderem Schäden durch:

    • falschen oder unzureichenden Untergrund (z.B. nicht fachgerechter Unterbau),

    • falsche oder mangelhafte Anschlüsse (z.B. Strom, Wasser),

    • unsachgemäße Handhabung, Befüllung oder Entleerung,

    • fehlerhafte Integration in die Umgebung (z.B. mangelhafte Hinterfüllung, nicht abgestützte Bauweise).

  5. Die M&K GmbH empfiehlt ausdrücklich, den Einbau und Anschluss von Pools und Pooltechnik durch ein qualifiziertes Fachunternehmen ausführen zu lassen, um Schäden und Folgekosten zu vermeiden.
    Sofern der Käufer dennoch Eigenleistungen erbringt, erfolgt dies auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung.

  6. Der Käufer wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eigenverantwortlich durchgeführte Arbeiten das Risiko von Sach- und Personenschäden bergen können, für die die M&K GmbH keinerlei Haftung übernimmt.

​Stand der AGB: 03.2025

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